Warum werden nur Impfnachweise mit QR-Code akzeptiert?
Es handelt sich um gesetzliche Vorgaben des Landes Berlin, an die wir rechtlich gebunden sind.
Die Berliner SARS-CoV-2-Verordnung verpflichtet uns dazu, nur digital verifizierbare Impfnachweise zu akzeptieren und diese für den Einlass mit einem Lichtbildausweis abzugleichen. Du kannst §8a Absatz 4 der SARS-CoV-2-Verordnung hier nachlesen.
Da diese Verordnung vom Land Berlin getroffen wurde und dementsprechend nur in Berlin gilt, weicht dies womöglich von deinen Erfahrungen in anderen Bundesländern oder Informationen auf bundesweiten Webseiten (z.B. RKI) ab.
Du musst den Nachweis nicht zwingend von einem Smartphone vorzeigen. Ein entsprechender Ausdruck aus der Apotheke, der den QR-Code nach EU-Standard enthält, ist ausreichend.