Welche Corona-Regeln gelten für Kinder?
Ab Dezember gelten folgende Regelungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
- Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren reicht ein negativer Testnachweis aus.
- Ein Testnachweis im Rahmen der Schultestung ist während schulpflichter Wochen akzeptiert, indem Schüler*innen einen entsprechenden Schulausweis vorzeigen.
- Dies gilt nicht an Ferientagen wie z.B. den Weihnachtsferien vom 24.12.21-02.01.22, in diesem Zeitraum ist ein Schnelltest aus einer Station vorzuzeigen. (§6 der Verordnung)
- Für Kinder unter 6 Jahren ist kein Nachweis erforderlich.